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+Artikel 38 8 |
Artikel 38 8(8) Der Netzmanager arbeitet eng mit der Kommission zusammen, um zu ermöglichen, dass sich die in Artikel 21 genannten Leistungsziele angemessen in der Planung der Gesamtkapazität sowie der von den einzelnen Anbietern von Flugverkehrsdiensten zu erbringenden Kapazität niederschlagen und zwischen dem Netzmanager und diesen Anbietern von Flugverkehrsdiensten im NOP vereinbart werden. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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