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a)
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bestimmt durch kooperative Entscheidungsfindung operative Maßnahmen und schlägt Verbesserungsmaßnahmen vor, die von den am Betrieb Beteiligten zu ergreifen sind, um einen Beitrag zur Erfüllung der unionsweit geltenden Leistungsziele und verbindlichen lokalen Leistungsziele unter gebührender Berücksichtigung der regionalen und lokalen Gegebenheiten zu leisten und die im NOP festgelegten betrieblichen Leistungsanforderungen des Netzes und die lokalen Referenzwerte umzusetzen, und erteilt Beratung zu klimaoptimierten Flugwegen; die am Betrieb Beteiligten können entscheiden, ob vorgeschlagene Verbesserungsmaßnahmen umzusetzen sind, und sie unterrichten das Netzmanagementgremium über die Gründe für die Nichtumsetzung;
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