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Artikel 4 12(12) Bei der Quantifizierung von dauerhaften CO2-Entnahmen, vorübergehenden CO2-Entnahmen durch kohlenstoffspeichernde Landbewirtschaftung und CO2-Speicherung in Produkten sowie Verringerungen von Bodenemissionen sind Unsicherheiten konservativ und im Einklang mit anerkannten statistischen Ansätzen zu berücksichtigen. Unsicherheiten bei der Quantifizierung von CO2-Entnahmen und Verringerungen von Bodenemissionen sind ordnungsgemäß zu melden. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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