+Artikel 9 4

Artikel 9 4

(4)   Der Betreiber oder die Betreibergruppe unterstützt die Zertifizierungsstelle bei der Zertifizierungsprüfung und der Rezertifizierungsprüfung, indem er/sie insbesondere Zugang zu den Örtlichkeiten, in denen die Tätigkeit ausgeführt wird, gewährt und alle für die Zertifizierungsstelle erforderlichen einschlägigen Daten und Unterlagen bereitstellt.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung