+Artikel 11 4

Artikel 11 4

(4)   Die Zertifizierungssysteme veröffentlichen mindestens einmal jährlich in ihren Zertifizierungsregistern oder, nach dessen Einrichtung, im Unionsregister eine Liste der benannten Zertifizierungsstellen, in der für jede Zertifizierungsstelle angegeben ist, von welcher nationalen Akkreditierungsstelle sie akkreditiert wurde oder von welcher zuständigen nationalen Behörde sie anerkannt wurde und welche zuständige nationale Behörde sie überwacht.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung