(4) Die Kommission und die Europäische Umweltagentur (EUA) nutzen vorhandene Erdbeobachtungsdaten und Produkte im Rahmen der Copernicus-Komponente des mit der Verordnung (EU) 2021/696 eingerichteten Weltraumprogramms der Union, um in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten Möglichkeiten in Bezug auf Bodenfernerkundungsprodukte zu erforschen und diese zu entwickeln, um den Mitgliedstaaten die notwendigen Daten über die Bodenversiegelung und den Bodenabtrag an die Hand zu geben, und die Mitgliedstaaten so bei der Überwachung der einschlägigen Bodendeskriptoren zu unterstützen.