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+Artikel 6 9 |
Artikel 6 9(9) Die Kommission erlässt Durchführungsrechtsakte zur Festlegung von Formaten oder Methoden für den Austausch oder die Erhebung der in diesem Artikel genannten Daten oder für die Integration dieser Daten in das digitale Portal für Bodengesundheitsdaten. Diese Durchführungsrechtsakte werden gemäß dem in Artikel 22 Absatz 2 genannten Prüfverfahren erlassen. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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