+Artikel 10 2

Artikel 10 2

(2)   Die Bodengesundheit wird in Bezug auf jeden Aspekt der Bodendegradation anhand der unverbindlichen nachhaltigen Zielwerte und der operativen Auslösewerte für das entsprechende Kriterium für einen gesunden Bodenzustand gemäß Artikel 7 Absätze 2, 5 und 6 bewertet.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung