+Artikel 40

Artikel 40

Artikel 40

Handbuch

Die Kommission erstellt in enger Zusammenarbeit mit den PNR-Zentralstellen, anderen zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, den Fluggesellschaften und den zuständigen Einrichtungen und Agenturen der Union ein Handbuch mit Leitlinien, Empfehlungen und bewährten Verfahren für die Durchführung dieser Verordnung, unter anderem in Bezug auf die Vereinbarkeit mit den Grundrechten und auf Sanktionen gemäß Artikel 38, und macht dieses öffentlich zugänglich.

Das Handbuch berücksichtigt andere einschlägige Handbücher.

Die Kommission nimmt das Handbuch in Form einer Empfehlung an.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung