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+Artikel 20 Pflichten der Fulfilment-Dienstleister |
Artikel 20 Pflichten der Fulfilment-DienstleisterArtikel 20 Pflichten der Fulfilment-Dienstleister Die Fulfilment-Dienstleister gewährleisten für die befüllten oder unbefüllten Verpackungen, die sie handhaben, dass die Bedingungen während der Lagerhaltung, der Handhabung und des Verpackens, der Adressierung oder des Versands die Konformität der Verpackungen mit den Anforderungen, die in oder gemäß den Artikeln 5 bis 12 festgelegt sind, nicht beeinträchtigen. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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