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Artikel 34 (5)

Bis zum 12. Februar 2032 erstellt die Kommission einen Bericht über andere als in den Absätzen 1 und 2 genannte Verpackungsmaterialien, die sich wahrscheinlich stärker negativ auf die Umwelt auswirken als leichte Kunststofftragetaschen, und legt gegebenenfalls einen Gesetzgebungsvorschlag mit Reduktionszielen und mit Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele vor.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung