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Artikel 19 4(4) Jede Stelle für digitale Gesundheit vermeidet jegliche Interessenkonflikte. Das gesamte Personal der Stelle für digitale Gesundheit handelt im öffentlichen Interesse und unabhängig. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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