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Artikel 19 5(5) Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben arbeiten die einschlägigen Stellen für digitale Gesundheit aktiv mit den Vertretern der einschlägigen Interessenträger zusammen und konsultieren diese, einschließlich der Patientenvertreter, der Gesundheitsdienstleister und der Vertreter der Angehörigen der Gesundheitsberufe, einschließlich der Berufsverbände der Angehörigen der Gesundheitsberufe, sowie der Verbraucherorganisationen und der Industrieverbände. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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