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+Artikel 23 1 |
Artikel 23 1(1) Die Kommission richtet eine zentrale Interoperabilitätsplattform für digitale Gesundheit (im Folgenden „MyHealth@EU“) ein, die durch ihre Dienste den Austausch personenbezogener elektronischer Gesundheitsdaten zwischen den nationalen Kontaktstellen für digitale Gesundheit in den Mitgliedstaaten unterstützt und erleichtert. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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