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+Artikel 23 9 |
Artikel 23 9(9) Die nationalen Kontaktstellen für digitale Gesundheit müssen die Bedingungen für den Anschluss an und die weitere Anbindung an MyHealth@EU erfüllen, die in den in Absatz 4 genannten Durchführungsrechtsakten festgelegt sind. Die Konformität der nationalen Kontaktstellen für digitale Gesundheit mit diesen Anforderungen wird von der Kommission mittels Konformitätskontrollen überprüft. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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