+Artikel 31 3

Artikel 31 3

(3)   Im Falle eines Wechsels des Bevollmächtigten muss durch die detaillierten Vorkehrungen für diesen Wechsel mindestens Folgendes geregelt werden:

a)

der Zeitpunkt der Beendigung des Auftrags des bisherigen Bevollmächtigten und Zeitpunkt des Beginns des Auftrags des neuen Bevollmächtigten;

b)

die Übergabe von Dokumenten, einschließlich der Vertraulichkeitsaspekte und Eigentumsrechte.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung