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+Artikel 36 6 |
Artikel 36 6(6) Wenn gemeinsame Spezifikationen zu Interoperabilitäts- und Sicherheitsanforderungen an Medizinprodukte, In-vitro-Diagnostika oder Hochrisiko-KI-Systeme, die unter andere Rechtsakte, wie etwa die Verordnung (EU) 2017/745, (EU) 2017/746 oder (EU) 2024/1689 fallen, EHR-Systeme betreffen, so stellt die Kommission sicher, dass vor der Annahme dieser gemeinsamen Spezifikationen eine Konsultation des EHDS-Ausschusses bzw. des EDSA erfolgt. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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