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Artikel 47 9(9) Die Händler von Wellness-Anwendungen, für die eine Kennzeichnung ausgestellt wurde, stellen Kunden in der Verkaufsstelle die Kennzeichnung in elektronischer Form bereit. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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