+Artikel 54 b)
|
Artikel 54 b)
Treffen von Entscheidungen in Bezug auf eine natürliche Person oder eine Gruppe natürlicher Personen in Bezug auf Stellenangebote, das Anbieten ungünstigerer Bedingungen bei der Bereitstellung von Waren oder Dienstleistungen, einschließlich des Ausschlusses dieser Personen oder Personengruppen von den Vorteilen eines Versicherungs- oder Kreditvertrags, der Änderung ihrer Beiträge und Versicherungsprämien oder Darlehensbedingungen oder Treffen von sonstigen Entscheidungen in Bezug auf eine natürliche Person oder eine Gruppe natürlicher Personen, die sie aufgrund der erhobenen Gesundheitsdaten diskriminieren;
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
|