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Artikel 55 4(4) Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben arbeiten die Zugangsstellen für Gesundheitsdaten aktiv mit Vertretern der einschlägigen Interessenträger zusammen, insbesondere mit Patientenvertretern, der Gesundheitsdateninhaber und der Gesundheitsdatennutzer, und vermeiden dabei jegliche Interessenkonflikte. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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