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Artikel 55 4

(4)   Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben arbeiten die Zugangsstellen für Gesundheitsdaten aktiv mit Vertretern der einschlägigen Interessenträger zusammen, insbesondere mit Patientenvertretern, der Gesundheitsdateninhaber und der Gesundheitsdatennutzer, und vermeiden dabei jegliche Interessenkonflikte.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung