|
+Artikel 63 8 |
Artikel 63 8(8) Die Kommission gibt bis zum 26. März 2032 in enger Zusammenarbeit mit dem EHDS-Ausschuss Leitlinien zu Durchsetzungsmaßnahmen heraus, einschließlich Zwangsgeldern und anderen Maßnahmen, die von den Zugangsstellen für Gesundheitsdaten zu ergreifen sind. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
|