+Artikel 64 2

Artikel 64 2

(2)   Die Geldbußen werden je nach den Umständen des Einzelfalls zusätzlich zu den in Artikel 63 Absätze 3 und 4 genannten Durchsetzungsmaßnahmen oder anstelle dieser Maßnahmen verhängt. Die Zugangsstellen für Gesundheitsdaten entscheiden über die Verhängung einer Geldbuße und über deren Höhe und berücksichtigen in jedem Einzelfall Folgendes:

a)

Art, Schwere und Dauer des Verstoßes;

b)

ob von anderen zuständigen Behörden wegen desselben Verstoßes bereits Sanktionen oder Bußgelder ergriffen wurden;

c)

Vorsätzlichkeit oder Fahrlässigkeit des Verstoßes;

d)

etwaige Maßnahmen des Gesundheitsdateninhabers oder Gesundheitsdatennutzers, um den verursachten Schaden zu mindern;

e)

den Grad der Verantwortung des Gesundheitsdatennutzers unter Berücksichtigung der von dem Gesundheitsdatennutzer gemäß Artikel 67 Absatz 2 Buchstabe g und Artikel 67 Absatz 4 getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen;

f)

etwaige einschlägige frühere Verstöße des Gesundheitsdateninhabers oder Gesundheitsdatennutzers;

g)

das Ausmaß der Zusammenarbeit des Gesundheitsdateninhabers oder des Gesundheitsdatennutzers mit der Zugangsstelle für Gesundheitsdaten im Hinblick auf das Abstellen des Verstoßes und das Abmildern seiner möglichen nachteiligen Auswirkungen;

h)

die Art und Weise, wie die Zugangsstelle für Gesundheitsdaten auf den Verstoß aufmerksam wurde, insbesondere ob und in welchem Umfang der Gesundheitsdatennutzer ihr den Verstoß gemeldet hat;

i)

die Einhaltung jeglicher in Artikel 63 Absätze 3 und 4 genannter Durchsetzungsmaßnahmen, die gegen den Verantwortlichen oder den Auftragsverarbeiter in Bezug auf denselben Gegenstand bereits angeordnet wurden;

j)

jegliche anderen erschwerenden oder mildernden Umstände im jeweiligen Fall, wie etwa unmittelbar oder mittelbar durch den Verstoß erlangte finanzielle Vorteile oder vermiedene Verluste.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung