+Artikel 64 7

Artikel 64 7

(7)   Die Ausübung der Befugnisse einer Zugangsstelle für Gesundheitsdaten nach diesem Artikel unterliegt angemessenen Verfahrensgarantien im Einklang mit dem Unionsrecht und dem nationalen Recht, einschließlich wirksamer Rechtsbehelfe und ordnungsgemäßer Verfahren.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung