|
+Artikel 64 7 |
Artikel 64 7(7) Die Ausübung der Befugnisse einer Zugangsstelle für Gesundheitsdaten nach diesem Artikel unterliegt angemessenen Verfahrensgarantien im Einklang mit dem Unionsrecht und dem nationalen Recht, einschließlich wirksamer Rechtsbehelfe und ordnungsgemäßer Verfahren. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
|