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Artikel 77 1

(1)   Die Zugangsstellen für Gesundheitsdaten stellen über einen öffentlich verfügbaren und standardisierten maschinenlesbaren Datensatzkatalog eine Beschreibung in Form von Metadaten über die verfügbaren Datensätze und deren Merkmale bereit. Die Beschreibung jedes Datensatzes enthält Informationen über die Quelle, den Umfang, die Hauptmerkmale und die Art der elektronischen Gesundheitsdaten in dem Datensatz sowie die Bedingungen für die Bereitstellung dieser Daten.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung