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Artikel 77 2(2) Die Beschreibungen der Datensätze im nationalen Datensatzkatalog müssen zumindest in einer Amtssprache der Union verfügbar sein. Der vom Zugangsdienst der Union für Gesundheitsdaten bereitgestellte Datensatzkatalog für die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union ist in allen Amtssprachen der Union verfügbar. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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