+Artikel 85 2

Artikel 85 2

(2)   Bei den Kriterien für den Erhalt von Finanzmitteln aus der Union werden die in den Kapiteln II, III und IV dargelegten Anforderungen berücksichtigt.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung