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Artikel 92 6(6) Je nach den Funktionen betreffend die Nutzung elektronischer Gesundheitsdaten kann der EHDS-Ausschuss in Untergruppen für bestimmte Themen arbeiten, in denen Stellen für digitale Gesundheit oder Zugangsstellen zu Gesundheitsdaten vertreten sind. Diese Untergruppen unterstützen den EHDS-Ausschuss mit spezifischem Fachwissen und können bei Bedarf gemeinsame Sitzungen abhalten. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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