(8) Der EHDS-Ausschuss arbeitet mit anderen einschlägigen Gremien, Stellen und Sachverständigen zusammen, wie etwa dem mit Artikel 29 der Verordnung (EU) 2022/868 eingesetzten Europäischen Dateninnovationsrat, den gemäß Artikel 37 der Verordnung (EU) 2023/2854 benannten zuständigen Behörden, den gemäß Artikel 46b der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 benannten Aufsichtsbehörden, dem mit Artikel 68 der Verordnung (EU) 2016/679 eingesetzten EDSA, den Cybersicherheitsstellen, einschließlich der ENISA, und der Europäischen Cloud für offene Wissenschaft, um fortschrittliche Lösungen für eine auffindbare, zugängliche, interoperable und wiederverwendbare (FAIR) Datennutzung in Forschung und Innovation zu erreichen.