+Artikel 105 4

Artikel 105 4

Kapitel III gilt für EHR-Systeme, die gemäß Artikel 26 Absatz 2 in der Union in Betrieb genommen werden, ab dem 26. März 2031.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung