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Artikel 4 1(1) Die Finanzausstattung für die Durchführung des Euratom-Programms 2026-2027 beläuft sich für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2027 auf 598 346 804 EUR zu jeweiligen Preisen. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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