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+Artikel 6 2 |
Artikel 6 2(2) Finanzmittel auf der Grundlage des Euratom-Programms 2026-2027 können in jeder der in der Haushaltsordnung festgelegten Form bereitgestellt werden; für indirekte Maßnahmen im Rahmen des Euratom-Programms 2026-2027 stellen jedoch Finanzhilfen die Hauptform der Unterstützung dar. Ferner ist eine finanzielle Förderung nach dem Euratom-Programm 2026-2027 durch Preisgelder, öffentliche Aufträge und Finanzierungsinstrumente im Rahmen von Mischfinanzierungsmaßnahmen möglich. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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