+Artikel 6 2

Artikel 6 2

(2)   Finanzmittel auf der Grundlage des Euratom-Programms 2026-2027 können in jeder der in der Haushaltsordnung festgelegten Form bereitgestellt werden; für indirekte Maßnahmen im Rahmen des Euratom-Programms 2026-2027 stellen jedoch Finanzhilfen die Hauptform der Unterstützung dar. Ferner ist eine finanzielle Förderung nach dem Euratom-Programm 2026-2027 durch Preisgelder, öffentliche Aufträge und Finanzierungsinstrumente im Rahmen von Mischfinanzierungsmaßnahmen möglich.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung