(9) Die Aufgaben und die Verantwortlichkeiten der Geschäftsleitung und gegebenenfalls der Geschäftsleitung der Zweigstelle, die Hierarchie innerhalb der Geschäftsleitung und gegebenenfalls der Geschäftsleitung der Zweigstelle sowie die Hierarchie zwischen der Geschäftsleitung und dem Rat und gegebenenfalls der Geschäftsleitung der Zweigstelle und dem Rat der juristischen Person, von der die Zweigstelle einen rechtlich abhängigen Teil bildet, sind genau festgelegt. Die Zusammensetzung der Geschäftsleitung und gegebenenfalls die Zusammensetzung der Geschäftsleitung der Zweigstelle gewährleistet die persönliche Integrität und eine angemessene Mischung aus technischen Fähigkeiten, Kenntnissen und Erfahrungen in Bezug auf SIPS und den Finanzmarkt im Allgemeinen, damit sie ihre Verantwortlichkeiten für den Betrieb und das Risikomanagement des SIPS-Betreibers erfüllen können.