+Artikel 9 11

Artikel 9 11

(11)   Wird eine Zweigstelle als SIPS-Betreiber eingestuft,

a)

ist die Wahrnehmung der Aufgaben, die zur Gewährleistung der Einhaltung dieser Verordnung erforderlich sind, ordnungsgemäß der Geschäftsleitung der Zweigstelle zu übertragen; und

b)

sind alle Geschäftsleiter, die die Geschäftsleitung der Zweigstelle bilden, auch Mitglieder der Geschäftsleitung der juristischen Person, von der die Zweigstelle einen rechtlich abhängigen Teil bildet.

Für die Zwecke von Buchstabe b sind „Mitglieder der Geschäftsleitung“ in einem monistischen System die Mitglieder des einheitlichen Leitungsorgans, die für die tägliche Geschäftsführung der juristischen Person zuständig sind, und alle anderen vom Rat bestellten geschäftsführenden Angestellte, die für die tägliche Geschäftsführung der juristischen Person zuständig sind, oder in einem dualistischen System die Mitglieder der Geschäftsleitung, und alle anderen vom Rat oder der Geschäftsleitung bestellten geschäftsführenden Angestellte, die für die tägliche Geschäftsführung der juristischen Person zuständig sind.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung