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(1)   Ein SIPS-Betreiber richtet einen soliden Risikomanagementrahmen ein und unterhält diesen, um die Vielzahl von Risiken, die in einem SIPS entstehen oder von diesem getragen werden, umfassend zu erkennen, zu messen, zu überwachen und zu steuern. Er überprüft den Risikomanagementrahmen mindestens einmal jährlich. Der Risikomanagementrahmen:

a)

umfasst die Risikotoleranzstrategie des SIPS-Betreibers und geeignete Instrumente zum Risikomanagement;

b)

weist Verantwortlichkeiten und Rechenschaftspflichten für Risikoentscheidungen zu;

c)

behandelt die Entscheidungsfindung in Krisensituationen, die ein SIPS betreffen, wozu auch Finanzmarktentwicklungen mit möglichen negativen Auswirkungen auf die Marktliquidität und die Stabilität des Finanzsystems in einem Mitgliedstaat gehören, dessen Währung der Euro ist, in dem der SIPS-Betreiber oder einer der Teilnehmer ansässig ist.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung