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Artikel 12 3(3) Ein SIPS-Betreiber legt stabile und konservative Abschläge fest und prüft diese mindestens einmal jährlich, wobei er angespannte Marktbedingungen berücksichtigt. Mindestens einmal jährlich werden die Verfahren für die Abschläge von anderen Mitarbeitern als denjenigen validiert, die diese Verfahren eingerichtet und angewandt haben. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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