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Artikel 13 1(1) Ein SIPS-Betreiber richtet einen umfassenden Rahmen zum Management von Liquiditätsrisiken ein, die von Teilnehmern des SIPS, Verrechnungsbanken, Nostro-Agenten, Depotbanken, Liquiditätsgebern und anderen entsprechenden Stellen ausgehen. Ein SIPS-Betreiber stellt Teilnehmern angemessene Instrumente zum effektiven Liquiditätsmanagement zur Verfügung und überwacht und befördert reibungslose Liquiditätsströme im System. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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