+Artikel 13 12

Artikel 13 12

(12)   Ein SIPS-Betreiber legt durch die Durchführung strenger Stresstests fest, wie viel Barmittel und andere Vermögenswerte zur Erfüllung der in den Absätzen 4 und 5 genannten Anforderungen erforderlich sind. Bei der Durchführung von Stresstests trägt der SIPS-Betreiber einer Bandbreite von relevanten Szenarien Rechnung, einschließlich des Ausfalls einer oder mehrerer Teilnehmer am gleichen und an zwei oder mehr aufeinanderfolgenden Tagen.

Bei der Berücksichtigung der Szenarien ist der Ausgestaltung und dem Geschäftsbetrieb des SIPS Rechnung zu tragen; zudem sind alle Stellen zu prüfen, die wesentliche Liquiditätsrisiken für das SIPS darstellen könnten, wozu Verrechnungsbanken, Nostro-Agenten, Depotbanken, Liquiditätsgeber und verbundene FMIs gehören. Gegebenenfalls umfassen die genannten Szenarien einen mehrtägigen Zeitraum.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung