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(1)   Ein SIPS-Betreiber, der einseitige Zahlungen in Euro abwickelt, stellt sicher, dass die endgültige Abwicklung in Zentralbankgeld erfolgt. Ein SIPS-Betreiber, der Zahlungen für andere SIPS-Betreiber abwickelt, bemüht sich, diese anderen SIPS in die Lage zu versetzen, Abwicklungen auch in Notfallsituationen vorzunehmen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung