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+Artikel 15 6 |
Artikel 15 6(6) Erfolgt eine Abwicklung in Geschäftsbankgeld, so ist in den rechtlichen Vereinbarungen eines SIPS-Betreibers mit einer Geschäftsbank, welche die Abwicklung durchführt, eindeutig festgelegt:
1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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