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Artikel 18 6(6) Ein SIPS-Betreiber legt einen durchführbaren Kapitalplan zur Beschaffung von zusätzlichem Eigenkapital fest, falls sein Eigenkapital sich dem in Absatz 3 genannten Betrag annähert oder diesen unterschreitet. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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