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Artikel 20 5(5) Ein SIPS-Betreiber führt umfassende Richtlinien für die physische Sicherheit und die Sicherheit der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) sowie umfassende Verfahren und Systemrichtlinien und robuste Informationssysteme zur angemessenen Erkennung, Bewertung und Behebung aller möglichen Schwachstellen, Bedrohungen, Vorfälle und Risiken in einer IKT-Umgebung ein. Er überprüft die Richtlinien mindestens einmal jährlich. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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