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(1)   Ein SIPS-Betreiber legt einen umfassenden Rahmen zur Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyberangriffen mit geeigneten Steuerungsmaßnahmen, die ihm ein wirksames und effizientes Cyberrisikomanagement ermöglichen, sowie eine Strategie für die Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyberangriffen fest, die der Risikotoleranz und der Risikobereitschaft des SIPS-Betreibers Rechnung trägt.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung