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Artikel 21 5

(5)   Ein SIPS-Betreiber verfügt über angemessene Systeme, Grundsätze, Verfahren und Kontrollen, die es ihm ermöglichen, die Wirksamkeit der Umsetzung seiner Strategie und seines Rahmens zur Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyberangriffen zu bewerten und zu verstehen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung