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Artikel 21 5(5) Ein SIPS-Betreiber verfügt über angemessene Systeme, Grundsätze, Verfahren und Kontrollen, die es ihm ermöglichen, die Wirksamkeit der Umsetzung seiner Strategie und seines Rahmens zur Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyberangriffen zu bewerten und zu verstehen. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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