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+Artikel 22 1 |
Artikel 22 1(1) Ein SIPS-Betreiber bleibt stets für die Erfüllung der Anforderungen dieser Verordnung in Bezug auf ausgelagerte Funktionen, Geschäfte und/oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Betrieb des SIPS verantwortlich. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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