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Artikel 22 4(4) Ein SIPS-Betreiber verfügt über einen umfassenden Auslagerungsrahmen, um die mit einer Auslagerung verbundenen Risiken und die Risiken während des gesamten Lebenszyklus der Auslagerung wirksam zu ermitteln, zu überwachen und zu steuern. Der SIPS-Betreiber verfügt auch über eine Auslagerungsstrategie, die der Risikotoleranz des SIPS-Betreibers Rechnung trägt. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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