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Artikel 22 6(6) Ein SIPS-Betreiber stellt sicher, dass die Auslagerung die Wirksamkeit und Solidität des SIPS-Betriebs sowie die Solidität seiner Systeme, Grundsätze, internen Kontrollen und der damit verbundenen Verfahren nicht beeinträchtigt. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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