+Artikel 22 7

Artikel 22 7

(7)   Im Falle einer Auslagerung in Verbindung mit den gemäß Artikel 10 Absatz 4 festgelegten kritischen Funktionen, Geschäften und/oder Dienstleistungen des SIPS erstellt und entwickelt ein SIPS-Betreiber eine Ausstiegsstrategie weiter, die gewährleistet, dass es zu keiner Störung des SIPS-Betriebs kommt.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung