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Artikel 24 4(4) Ein SIPS-Betreiber überprüft die mit einer gestuften Teilnahmestruktur verbundenen Risiken mindestens einmal jährlich. Er ergreift bei Bedarf Maßnahmen zur Risikominderung, um sicherzustellen, dass die Risiken ordnungsgemäß gesteuert werden. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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