+Artikel 26 Kommunikationsverfahren und -standards

Artikel 26 Kommunikationsverfahren und -standards

Artikel 26

Kommunikationsverfahren und -standards

Ein SIPS-Betreiber verwendet bzw. ermöglicht die Verwendung einschlägiger international anerkannter Kommunikationsverfahren und -standards, um die Effizienz der Zahlungen, des Clearing, der Abwicklung und der Aufzeichnung zu verbessern.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung