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Artikel 27 1

(1)   Ein SIPS-Betreiber legt klare und umfassende Regelungen und Verfahren fest, die den Teilnehmern vollständig offengelegt werden. Die einschlägigen Regelungen und wichtigsten Verfahren werden auch öffentlich zugänglich gemacht.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung